Wärme- & Feuchteschutz
Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne unsere Dienstleistungsangebot zum Wärme- und Feuchteschutz von Gebäuden vorstellen. Unseren Schwerpunkt sehen wir innerhalb dieses Fachgebietes bei:
- der Durchführung spezieller bauphysikalischer Berechnungen / Simulationen, insbesondere:
- Wärmebrückenberechnungen,
- Simulation des Feuchteverhaltens von Bauteilen der Gebäudehülle mit WUFI,
- der Unterstützung von Architekten, Planern, Energieberatern und Sachverständigen bei speziellen Problemstellungen an allen Arten von Gebäuden - Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Seitenübersicht
- Individueller Sanierungsfahrplan iSFP für Wohngebäude,
- Umstieg von Öl oder Gas auf Wärmepumpe - die raumweise Heizlastberechnung ist die notwendige Grundlage,
- Photovoltaikanlagen auf Flachdächern - vor der Installation den klimabedingten Feuchteschutz der Dachkonstruktion prüfen,
- Wasserdampfdiffusion - dynamische Berechnung mit WUFI,
- Wärmebrückenberechnung,
- Weitere Leistungen zum Wärme- und Feuchteschutz von Gebäuden.
Wärmebrückenberechnungen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Neubau und Sanierung im Bestand
Nachweis zum Feuchteschutz an Wärmebrücken
Wir führen Wärmebrückenberechnungen für einzelne Anschlüsse nach Ihrer Vorgabe zum Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 im Bereich von Wärmebrücken durch. Hier liegt der Fokus auf der Tauwasservermeidung auf den Innenoberflächen im Anschlussbereich. Nach DIN 4108-2 ist ein Temperaturfaktor von mindestens 0,7 bzw. eine Mindestoberflächentemperatur von 12,6 °C im Bereich von Wärmebrücken einzuhalten.
Wir erweitern unsere Wärmebrückenberechnungen auf Ihren Wunsch hin gerne um die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken
Wir erstellen Gleichwertigkeitsnachweise für Wärmebrücken gemäß DIN 4108 Beiblatt 2. Bei einem Gebäude mit Geltung des Gebäudeenergiegesetzes GEG (Bauantrag / Bauanzeige / Beginn Sanierung ab 01.11.2020) wird die DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 angewendet.
Wir benötigen dazu:
- Die Baupläne zum Bauvorhaben,
- die Konstruktionsdetails zu den Bauteilanschlüssen,
- die Bauteilberechnungen.
Betrachtet werden müssen linienförmige Wärmebrücken, punktförmige Wärmebrücken nicht.
Die zum Gleichwertigkeitsnachweis nötigen Wärmebrückenberechnungen führen wir mit der Software BKI Wärmebrückenplaner durch. Falls verfügbar und zutreffend, nutzen wir auch bestehende Wärmebrückenkataloge von Baustoffherstellern.
Mit dem erbrachten Gleichwertigkeitsnachweis darf in der Energiebedarfsberechnung nach EnEV ein reduzierter Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,05 W/m²K für alle Bauteile des Gebäudes verwendet werden statt im Standard ΔUWB = 0,10 W/m²K. Dies führt bei gegebener Wärmedämmung zu niedrigeren Wärmebedarfskennwerten.
Wenn möglich, führen wir auch das „KfW-Wärmebrückenkurzverfahren“ durch, welches Wärmebrückenzuschläge von ΔUWB = 0,035 W/m²K bis ΔUWB = 0,025 W/m²K erlaubt. Das „KfW-Wärmebrückenkurzverfahren“ ist jedoch sehr restriktiv geregelt, die erfolgreiche Durchführung ist an viele konstruktive Bedingungen geknüpft.
Für ein Gebäude mit Geltung des Gebäudeenergiegesetzes GEG sind mit dem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 folgende Wärmebrückenzuschläge möglich:
- Kategorie A: ΔUWB = 0,05 W/m²K oder
- Kategorie B: ΔUWB = 0,03 W/m²K.
Mit dem Gleichwertigkeitsnachweis wird auch der Nachweis der Erfüllung der Anforderung zum Feuchteschutz im Bereich der Wärmebrücken gemäß DIN 4108-2 erbracht.
Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2
Entsprechen wenige Anschlussdetails nicht den Anforderungen der DIN 4108 Beiblatt 2, kann ein erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Sinn machen. Der zusätzliche Wärmeverlust der nicht dem Beiblatt 2 entsprechenden Details muss hierzu auf dem Wärmebrückenzuschlag hinzugerechnet werden. Dadurch wird der in der Wärmeschutzberechnung zu berücksichtigende Wärmebrückenzuschlag höher als in dem Fall, in dem alle Anschlussdetails dem Beiblatt 2 entsprechen.
Für ein Gebäude gemäß Gebäudeenergiegesetzes GEG sind mit dem
erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 folgende Wärmebrückenzuschläge möglich:
- Kategorie A: ΔUWB = 0,05 + x W/m²K oder
- Kategorie B: ΔUWB = 0,03 + x W/m²K.
Detaillierte Wärmebrückenberechnung
Ist für mehrere Konstruktionsdetails des Gebäudes der Nachweis der Gleichwertigkeit gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 nicht möglich oder führt der höhere Wärmebrückenzuschlag eines erweiterten Gleichwertigkeitsnachweises nicht zum gewünschten Ziel in der Wärmeschutzberechnung, ist ein detaillierter Wärmebrückennachweis erforderlich.
Der ggf. erforderliche Wechsel vom Gleichwertigkeitsnachweis auf den detaillierten Wärmebrückennachweis erfolgt selbstverständlich in Abstimmung mit Ihnen.
Wir benötigen für den detaillierten Wärmebrückennachweis:
- Die Baupläne zum Bauvorhaben,
- die Konstruktionsdetails zu den Bauteilanschlüssen,
- die Bauteilberechnungen,
- die Energiebedarfsberechnung mit der wärmeübertragenden Hüllfläche.
Aus den für jedes Anschlussdetail mit der Software BKI Wärmebrückenplaner berechneten oder falls zutreffend aus Wärmebrückenkatalogen entnommenen Wärmebrückenverlustkoeffizienten, den Längen der betrachteten Bauteilanschlüsse sowie der gesamten wärmeübertragenden Umfassungsfläche berechnen wir den Wärmebrückenzuschlag für alle Bauteile des Gebäudes.
Der so berechnete Wärmebrückenzuschlag kann noch niedriger ausfallen als der reduzierte Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,05 W/m²K. D.h. auf diese Weise sind ggf. noch weiter verringerte Wärmebedarfskennwerte möglich bzw. eine Optimierung der Konstruktion zum Beispiel auf ein angestrebtes Förderungsniveau.
Der detaillierte Wärmebrückennachweis umfasst auch den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Feuchteschutzes im Bereich der Wärmebrücken gemäß DIN 4108-2.
Behaglichkeit / Raumklima
Bemessung und Beurteilung der Behaglichkeitskriterien in Räumen
- Raumlufttemperatur,
- Raumluftfeuchtigkeit,
- Strahlungstemperatur-Asymmetrie,
- vertikale Temperaturschichtungen im Raum,
- Fußbodentemperatur,
- Zugerscheinungen und
- operative Raumtemperatur
im Zusammenhang mit der
- Aktivität und
- Bekleidung der Personen im Raum.
Messung von Raumklimadaten
Aufzeichnung und Auswertung über mehrere Tage hinweg mithilfe eines Datenloggersystems von:
- Lufttemperatur und
- relativer Luftfeuchtigkeit.
Energieeinsparung / GEG / Energieausweise
Energiebedarfsberechnungen gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG
- Berechnung des Energiebedarfs für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 im Bestand, auch in Verbindung mit der Energieberatung für Unternehmen und ggf. KfW-Förderungen.
- Berechnung des Energiebedarfs für nicht gekühlte Wohngebäude im Bestand nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.
Wir nutzen zur Erstellung von Energiebedarfsberechnungen die Software BKI Energieplaner.
Energieausweise für Bestandsgebäude
Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand als Berechtigter nach § 88 GEG.
Weiterlesen: Weitere Leistungen zum Wärme- und Feuchteschutz von Gebäuden