Wärme- & Feuchteschutz
Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne unsere Dienstleistungsangebot zum Wärme- und Feuchteschutz von Gebäuden vorstellen. Unseren Schwerpunkt sehen wir innerhalb dieses Fachgebietes bei:
- der Durchführung spezieller bauphysikalischer Berechnungen / Simulationen, insbesondere:
- Wärmebrückenberechnungen,
- Simulation des Feuchteverhaltens von Bauteilen der Gebäudehülle mit WUFI,
- der Unterstützung von Architekten, Planern, Energieberatern und Sachverständigen bei speziellen Problemstellungen an allen Arten von Gebäuden - Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Seitenübersicht
- Individueller Sanierungsfahrplan iSFP für Wohngebäude,
- Umstieg von Öl oder Gas auf Wärmepumpe - die raumweise Heizlastberechnung ist die notwendige Grundlage,
- Photovoltaikanlagen auf Flachdächern - vor der Installation den klimabedingten Feuchteschutz der Dachkonstruktion prüfen,
- Wasserdampfdiffusion - dynamische Berechnung mit WUFI,
- Wärmebrückenberechnung,
- Weitere Leistungen zum Wärme- und Feuchteschutz von Gebäuden.
Behaglichkeit / Raumklima
Bemessung und Beurteilung der Behaglichkeitskriterien in Räumen
- Raumlufttemperatur,
- Raumluftfeuchtigkeit,
- Strahlungstemperatur-Asymmetrie,
- vertikale Temperaturschichtungen im Raum,
- Fußbodentemperatur,
- Zugerscheinungen und
- operative Raumtemperatur
im Zusammenhang mit der
- Aktivität und
- Bekleidung der Personen im Raum.
Messung von Raumklimadaten
Aufzeichnung und Auswertung über mehrere Tage hinweg mithilfe eines Datenloggersystems von:
- Lufttemperatur und
- relativer Luftfeuchtigkeit.
Energieeinsparung / GEG / Energieausweise
Energiebedarfsberechnungen gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG
- Berechnung des Energiebedarfs für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 im Bestand, auch in Verbindung mit der Energieberatung für Unternehmen und ggf. KfW-Förderungen.
- Berechnung des Energiebedarfs für nicht gekühlte Wohngebäude im Bestand nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.
Wir nutzen zur Erstellung von Energiebedarfsberechnungen die Software BKI Energieplaner.
Energieausweise für Bestandsgebäude
Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand als Berechtigter nach § 88 GEG.
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