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Neumarkt in der Oberpfalz | Bayern

 

In den kommenden Jahren werden diejenigen Gebäude-Heizungsanlagen besonders wirtschaftlich sein, welche die benötigte Wärme mit Hilfe von erneuerbar erzeugtem Strom möglichst energieeffizient erzeugen. Für die allermeisten Gebäude werden dies Wärmepumpen sein. Das im Jahr 2020 erschienene Handbuch Klimaschutz geht von einem Anstieg der Anzahl der Wärmepumpen in der Bundesrepublik von rund einer Million im Jahr 2020 auf rund 16 Millionen am Ende der Energiewende aus, etwa 70 Prozent aller Heizungen von Gebäuden.

Vorlauftemperatur: So hoch wie nötig, maximal 55 °C

Das heißt: Wärmepumpen werden künftig auch mehr und mehr im Bestand eingesetzt. Und hier hat sich in den letzten Jahren viel in der Wärmepumpentechnik getan. Es sind mittlerweile auch Wärmepumpen am Markt erhältlich, welche für den Bestand mit Heizkörpern taugliche Vorlauftemperaturen von bis zu 65 Grad Celsius oder gar bis zu 70 Grad Celsius ermöglichen.

Doch auch hier ist dennoch Vorsicht geboten, die Physik bleibt immer noch die gleiche: Je höher die Vorlauftemperatur, desto größer der Strombedarf der Wärmepumpe! Grob geschätzt lässt sich sagen, dass 1 Grad Celsius mehr Vorlauftemperatur einen Anstieg des Stromverbrauchs von bis zu 2,5 Prozent mit sich bringt!

Für den energieeffizienten und damit wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe ist es also extrem wichtig, dass die Vorlauftemperatur nur so hoch wie nötig eingestellt wird – die maximale Vorlauftemperatur zum Beispiel einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sollte höchstens 55 Grad Celsius betragen.

Basis für die Optimierung von Heizflächen

Deshalb sind die im Gebäudebestand vorhandenen Heizflächen, insbesondere Heizkörper, beim Umstieg auf eine Wärmepumpe (PDF, 2 MB) unbedingt so weit wie möglich zu optimieren.

Mit der raumweisen Heizlastberechnung wird ermittelt, wie viel Heizleistung welcher Raum benötigt und wie viel Heizleistung das gesamte Gebäude benötigt. Das Ergebnis der Berechnung ist unabhängig von Ihrem derzeit vorhandenen Heizsystem.

Ihr Heizungsinstallateurbetrieb vergleicht die Leistung Ihrer vorhandenen Heizflächen bei einer wirtschaftlich sinnvollen Vorlauftemperatur (z.B. 55 Grad Celsius) und vergleicht diese mit der von uns berechneten Raumheizlast. Sind einzelne Heizflächen im Verhältnis zu klein, sind diese nach Möglichkeit passend zu vergrößern, zum Beispiel einzelne Heizkörper gegen größere auszutauschen.

Entscheidungsgrundlage für ggf. notwendige Sanierungsschritte

Ebenso ist aus der raumweisen Heizlastberechnung ersichtlich, ob vor dem Heizungsumbau eine Sanierung von Teilen der Gebäudehülle notwendig wird. Liegt die spezifische Heizlast in jedem Raum eines Bestandsgebäudes niedriger als 80 W/m², ist die Beheizung mit einer Wärmepumpe prinzipiell möglich. Ab dem Baujahr 1995 ist dies in der Regel der Fall, ebenso für ältere Gebäude, welche bereits mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1995 saniert wurden.

Grundlage für den hydraulischen Abgleich

Die raumweise Heizlastberechnung gemäß DIN/TS 12831-1:2020-04 bildet auch die Grundlage für den hydraulischen Abgleich der umgebauten Anlage nach „Verfahren B“, welches für BEG-Förderanträge ab dem 01.01.2023 ausschließlich anzuwenden ist. Die Aufwendungen für die raumweise Heizlastberechnung zählen als Teil der energetischen Fachplanung für eine BEG-geförderte Sanierung einer Heizungsanlage zu den förderfähigen Kosten.

 

Auftragsformular für die raumweise Heizlastberechnungen gemäß DIN/TS 12831-1:2020-04

Wir erstellen raumweise Heizlastberechnungen gemäß DIN/TS 12831-1:2020-04. Für Ihren Auftrag haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet:

https://ibburkhardt.de/dokumente/Auftrag_Heizlastberechnung_-_Umstieg_von_Oel_oder_Gas_auf_Waermepumpe.pdf
Auftragsformular zur raumweisen Heizlastberechnungen gemäß DIN/TS 12831-1:2020-04

Feuchteschutz-Tipps für Architekten und Energieberater

Unbelüftete Flachdächer in Holzbauweise wenn möglich in nachweisfreier Konstruktion planen und ausführen

Der Informationsdienst Holz hat im Jahr 2019 eine sehr hilfreiche Broschüre zur Bauphysik von Flachdächern in Holzbauweise veröffentlicht. Hierin sind gebräuchliche Flachdachkonstruktionen in Holzbauweise beschrieben und was bei diesen jeweils zu beachten ist.

Wann immer mögllich, sollten unbelüftete Flachdächer in Holzbauweise gemäß der in der Broschüre als "Typ I" beschriebenen Konstruktion geplant und ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere für verschattete (zum Beispiel durch Terrassenbelag oder Photovoltaikanlage) oder begrünte Dachflächen. Unbelüftete Flachdächer oder flach geneigte Dächer gemäß "Typ I", mit der Wärmedämmung und allen diffusionshemmenden Schichten oberhalb der Tragebene (Aufdachdämmung), sind hinsichtlich Feuchteschutz in der Regel nachweisfrei und bieten die höchstmögliche Sicherheit!

Sollte zum Beispiel aufgrund begrenzter Bauhöhe die Wahl dennoch auf eine andere unbelüftete Konstruktion fallen, also auf eine Variante mit ausgedämmter Tragebene (in der Broschüre "Typ II" oder "Typ III"), ist in jedem Fall eine hygrothermische Berechnung zum Nachweis des Feuchteschutzes erforderlich, den wir Ihnen gerne erstellen. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an unsere E-Mail-Adresse info@ibburkhardt.de mit den folgenden Angaben:

  • Aufbau der zu berechnenden Dachkonstruktion,
  • Standort des Gebäudes,
  • umliegende Bebauung,
  • Himmelsrichtung und Neigung der Dachflächen,
  • eventuell vorhandene Verschattung,
  • Nutzung der unter der Dachfläche befindlichen Räume.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und senden Ihnen baldmöglichst per E-Mail ein kostenloses und unverbindliches Angebot im pdf-Format!


 

Wärmebrücken-Tipps für Architekten und Energieberater

Wärmedämmkonzept für die Decke Tiefgarage / EG bei Gebäuden mit monolithischen Wänden

Werden Gebäude mit monolithischen Wänden, zum Beispiel Wände aus hochwärmedämmenden Ziegelsteinen, auf einer Tiefgarage errichtet, sind optimierte Wärmebrückenverluste möglich, wenn die Decke Tiefgarage / EG ausschließlich von oben gedämmt wird. Die DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 ordnet solche optimierte Anschlüsse von Wänden auf der Tiefgarage entsprechend in der besseren Kategorie B ein (Kategorie B: ΔUWB = 0,03 W/m²K). In dieser Variante geht man allen üblichen Schwierigkeiten in Verbindung mit einer Tiefgarage - Unterzüge, Stützen usw. - aus dem Weg.

ACHTUNG: Besteht jedoch aus statischen Gründen auch nur eine einzige Geäudewand (Außenwand oder Innenwand) über der Tiefgarage oder über unbeheizten Räumen aus Stahlbeton oder Mauersteinen mit höherer Wärmeleitfähigkeit, funktioniert das Konzept der Wärmedämmung der Decke Tiefgarage / EG ausschließlich von oben nicht mehr! Dann muss das Dämmkonzept wieder komplett geändert werden. Die Decke Tiefgarage / EG ist dann möglichst wenig von oben und möglichst viel von unten zu dämmen. Ebenso sind Unterzüge und Stützen zu umdämmen und weitreichende Flankendämmungen vorzusehen!
Leider kann trotz dieser umfangreichen Maßnahmen in dieser Variante für die Planung jedoch nur noch ein Wärmebrückenzuschlag der Kategorie A, ΔUWB = 0,05 W/m²K, zum Ziel gesetzt werden. Die Kategorie B ist hier nicht mehr erreichbar. Der höhere Wärmebrückenzuschlag muss über die stärkere Wärmedämmung von Teilen der Gebäudehülle kompensiert werden, um wieder den gleichen spezifischen Transmissionswärmeverlust des Gebäudes H'T zu erreichen.


DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 - ein äußerst nützliches Werkzeug auch für Architekten / Energieberater

Das aktuelle Beiblatt 2 der DIN 4108 enthält gegenüber der Vorgängerversion von 2006 deutlich mehr Konstruktionsdetails. Aus den Details geht eine Systematik hervor, wie die beiden Kategorien A für einen Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/m²K und B für einen Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,03 W/m²K erreichbar sind.

Für Architekten / Energieberater ist es enorm hilfreich, diese Systematik zu kennen, um bereits zu Beginn, noch vor der Beauftragung der Erstellung des Gleichwertigkeitsnachweises, die richtigen Weichen in der Planung stellen zu können. Daher ist diese Norm nicht nur ein Werkzeug für uns als für die Wärmebrückenberechnung beauftragtes Fachplanerbüro. Sie ist auch ein äußerst nützliches Werkzeug für das am Bauvorhaben beteiligte Architekturbüro sowie das Energieberaterbüro.