EU-Taxonomie
Die EU-Verordnung 2021/2139 legt technische Bewertungskriterien fest, "anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet".
Zum Beispiel sind in Anhang I Kapitel 7 Bewertungskriterien für das Baugewerbe und Immobilien definiert mit konkreten technischen Vorgaben.