Wir führen Wärmebrückenberechnung im zweidimensionalen Verfahren gemäß EN ISO 10211 durch. Mit diesem Verfahren werden für linienförmige Anschlüsse von Gebäudebauteilen bei standardisierten statischen Bedingungen berechnet:
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minimale Oberflächentemperatur / Temperaturfaktor f,
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Temperaturprofil im Inneren,
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längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient Ψ in W/mK.
Für diese Berechnungen nutzen wir die Software BKI Wärmebrückenplaner.
Nachweis Mindestwärmeschutz an Wärmebrücken
Im Bereich von Wärmebrücken ist gemäß DIN 4108-2 ein Mindestwärmeschutz einzuhalten. Dies gilt für alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf übliche Innentemperaturen (≥ 19 °C) beheizt werden und für zu errichtende Gebäude, für Erweiterungen bestehender Gebäude sowie für neue Bauteile in bestehenden Gebäuden.
Hier liegt der Fokus auf der Tauwasservermeidung auf den Innenoberflächen im Anschlussbereich. Nach DIN 4108-2 ist ein Temperaturfaktor f von mindestens 0,7 bzw. ausgehend von Raumluftbedingungen 20 °C und 50 % relative Luftfeuchtigkeit eine Mindestoberflächentemperatur von 12,6 °C im Bereich von Wärmebrücken einzuhalten.
Der Nachweis des Mindestwärmeschutzes an Wärmebrücken wird generell im Zug eines Gleichwertigkeitsnachweises für Wärmebrücken oder eines detaillierten Wärmebrückennachweises für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes erbracht. Aber auch wenn im Zuge eines Bauvorhabens die Wärmebrücken nicht gesondert betrachtet werden, ist der Nachweis des Mindestwärmeschutzes für eventuell vorhandene einzelne kritische Anschlüsse sinnvoll.
Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken
Mit dem Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken wird über das konstruktive Grundprinzip oder den längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ die Qualität von linienförmigen Bauteilanschlüssen eines geplanten Gebäudes mit den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 verglichen. Können alle Bauteilanschlüsse eines Gebäudes mindestens gleichwertig zu den relevanten Details in DIN 4108 Beiblatt 2, ist der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht.
Mit dem erbrachten Gleichwertigkeitsnachweis darf in der Energiebedarfsberechnung nach DIN V 18599 darf ein reduzierter Wärmebrückenzuschlag für alle Bauteile des Gebäudes verwendet werden. Dies ermöglicht eine Optimierung der Gebäudehülle und damit eine Einsparung von Investitionskosten!
Im Neubau ist heute für die meisten Wohngebäude oder Gebäude mit ähnlicher Konstruktionsweise die Führung eines ein Gleichwertigkeitsnachweises für Wärmebrücken möglich. Daher gehört er mittlerweile zum Standard von neu gebauten energieeffizienten Gebäuden, für welche die DIN 4108 Beiblatt 2 anwendbar ist.
Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2
Entsprechen einzelne Anschlussdetails nicht den Anforderungen der DIN 4108 Beiblatt 2, kann ein erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Sinn machen. Der zusätzliche Wärmeverlust der nicht dem Beiblatt 2 entsprechenden Details muss hierzu dem Wärmebrückenzuschlag hinzugerechnet werden. Dadurch wird der in der Wärmeschutzberechnung zu berücksichtigende Wärmebrückenzuschlag höher als in dem Fall, in dem alle Anschlussdetails dem Beiblatt 2 entsprechen.
Für die energetische und wirtschaftliche Optimierung bestimmter Bauvorhaben, wie zum Beispiel Wohngebäuden auf Tiefgaragen, kann der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken eine kosteneffiziente Alternative zum nachfolgend beschriebenen detaillierten Wärmebrückennachweis sein. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Detaillierter Wärmebrückennachweis
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Ist für ein Gebäude die DIN 4108 Beiblatt 2 nicht anwendbar (z.B. Metall-Leichtbau),
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kann für mehrere Anschlussdetails des Gebäudes der Nachweis der Gleichwertigkeit gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 nicht erbracht werden (z.B. Sanierung Bestandsgebäude) oder
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führt der höhere Wärmebrückenzuschlag eines erweiterten Gleichwertigkeitsnachweises nicht zum gewünschten Ziel in der Wärmeschutzberechnung,
ist zur energetischen und wirtschaftlichen Optimierung der Gebäudehülle ein detaillierter Wärmebrückennachweis erforderlich.
Mit dem detaillierten Wärmebrückennachweis berechnen wir für das Bauvorhaben einen projektbezogenen Wärmebrückenzuschlag aus:
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den für die relevanten Bauteilanschlüsse ermittelten längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ in W/mK,
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den Längen der relevanten Bauteilanschlüsse in m, sowie
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der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes in m².
Der detaillierte Wärmebrückennachweis ist zwar aufwendiger als ein Gleichwertigkeitsnachweis, erlaubt aber eine noch bessere energetische und wirtschaftliche Optimierung der Gebäudehülle.
Hygrothermische Wärmebrückenberechnung
In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem aufgetretenen Feuchteschaden, kann es Sinn machen, zusätzlich zur statischen Wärmebrückenberechnung nach EN ISO 10211 auch das Feuchteverhalten eines Anschlusses dynamisch im jahreszeitlichen Verlauf zu berechnen.
Solche Berechnungen zum Feuchteverhalten von Wärmebrücken unter realen Klimabedingungen führen wir mit WUFI 2D durch, siehe "Wasserdampfdiffusion - dynamische Berechnung mit WUFI".
Ihre Anfrage zur Wärmebrückenberechnung
Wir bieten Wärmebrückenberechnungen generell nach Aufwand an.
Sie können gerne wahlweise:
- direkt unser vorbereitetes Auftragsformular im PDF-Format nutzen oder
- uns Ihre Anfrage zur Wärmebrückenberechnung an unsere E-Mail-Adresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden mit folgenden Unterlagen:- Energiebedarfsberechnung nach DIN V 18599 mit Bauteilberechnungen / U-Wert-Berechnungen.
- aktueller Bauplan / Werkplan und
- Anschlussdetails.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und senden Ihnen baldmöglichst per E-Mail ein kostenloses und unverbindliches Angebot im pdf-Format!