Wir erstellen für jedes Bauvorhaben gerne ein detailliertes Angebot für den Blower-Door-Test.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an
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Eingabe- oder Werkpläne zum Gebäude (Grundrisse und Schnitt als PDF, DWG oder Grafik).
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Wärmeschutznachweis gemäß EnEV / GEG nach DIN V 4108-6 bzw. DIN V 18599, ggf. zusätzliche Angabe zum einzuhaltenden Grenzwert für die Luftdichtheit zur DGNB-Zertifizierung.
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Zweck des Blower-Door-Tests – entweder „baubegleitend zur Qualitätssicherung“ oder „zum Nachweis gemäß EnEV / GEG / KfW / BEG / BNB / DGNB / Passivhausrichtlinie“. Daraus ergibt sich der jeweils nötige Bauzustand, siehe dazu unsere Checkliste zur Vorbereitung des Blower-Door-Tests. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl des passenden Zeitpunktes für den Blower-Door-Test.
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Voraussichtlicher Ausführungszeitpunkt.
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Ggf. durch den Bauablauf bedingte Abschnitte des Bauvorhabens.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und senden Ihnen baldmöglichst per E-Mail ein kostenloses und unverbindliches Angebot im pdf-Format!
Zuschuss für den Blower-Door-Test aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Der Blower-Door-Test zählt als:
- baubegleitende Leckageortung mittels Luftdichtheitsmessung zur Überprüfung neu eingebauter Luftdichtheitsschichten und / oder
- Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand
zu den förderfähigen Kosten von Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Baubegleitung eines Nebaus oder einer Sanierung zum Effizienzhaus (BEG-Förderung Wohngebäude) bzw. Effizienzgebäude (BEG-Förderung Nichtwohngebäude),
- Einbau, Austausch oder der Optimierung "raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung" als BEG-Einzelmaßnahme,
- Maßnahmen zur Wärmedämmung der Gebäudehülle als BEG-Einzelmaßnahme, Luftdichtheitsprüfung als mögliche "Umfeldmaßnahme" zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der luftdichten Gebäudehülle.
Hierbei sind wir als auf Blower-Door-Tests spezialisiertes Ingenieurbüro sogenannte "Dritte", die Sie laut "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" der BEG-Förderung neben der Energieeffizienz-Expertin bzw. dem -Experten mit der Durchführung von förderfähigen Fachplanungs- und baubegleitenden Leistungen zusätzlich beauftragen können.
Die von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Expertin bzw. der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte muss für die Förderung der Kosten für den Blower-Door-Test im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lediglich unsere Leistung auf Plausibilität und sachliche Richtigkeit überprüfen und dies in ihren / seinen Unterlagen entsprechend dokumentieren.