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Neumarkt in der Oberpfalz | Bayern

 

Angebot Blower-Door-Test Muster erste SeiteWir erstellen für jedes Bauvorhaben gerne ein detailliertes Angebot für den Blower-Door-Test gemäß DIN EN ISO 9972: 2018-12 / DIN EN 13829.

 

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit den folgenden Angaben:

  • Eingabe- oder Werkpläne zum Gebäude (Grundrisse und Schnitt als PDF, DWG oder Grafik).

  • Wärmeschutznachweis gemäß EnEV / GEG nach DIN V 4108-6 bzw. DIN V 18599, ggf. zusätzliche Angabe zum einzuhaltenden Grenzwert für die Luftdichtheit zur DGNB-Zertifizierung.

  • Zweck des Blower-Door-Tests – entweder „baubegleitend zur Qualitätssicherung“ oder „zum Nachweis gemäß EnEV / GEG / KfW / BEG / EU-Taxonomie / Passivhausrichtlinie / BNB / DGNB“. Daraus ergibt sich der jeweils nötige Bauzustand, siehe dazu unsere Checkliste zur Vorbereitung des Blower-Door-Tests. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl des passenden Zeitpunktes für den Blower-Door-Test.

  • Voraussichtlicher Ausführungszeitpunkt.

  • Ggf. durch den Bauablauf bedingte Abschnitte des Bauvorhabens.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und senden Ihnen baldmöglichst per E-Mail ein kostenloses und unverbindliches Angebot im pdf-Format!

 

Soll die Luftdichtheitsprüfung Ihres Gebäudes mit Nutzfläche > 5.000 m² zur Erfüllung der EU-Taxonomie gemäß EU-Verordnung 2021/2139 Anhang I 7. erfolgen, enthält unser Angebot auch gleich die in dieser Verordnung ebenso geforderte Gebäudethermografie nach EN 13187 / DIN EN ISO 6781-1.

 

 


Zuschuss für den Blower-Door-Test aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Blower-Door-Test zählt als:

  • baubegleitende Leckageortung mittels Luftdichtheitsmessung zur Überprüfung neu eingebauter Luftdichtheitsschichten und / oder
  • Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand

zu den förderfähigen Kosten von Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Baubegleitung eines Nebaus oder einer Sanierung zum Effizienzhaus (BEG-Förderung Wohngebäude) bzw. Effizienzgebäude (BEG-Förderung Nichtwohngebäude),
  • Einbau, Austausch oder der Optimierung "raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung" als BEG-Einzelmaßnahme,
  • Maßnahmen zur Wärmedämmung der Gebäudehülle als BEG-Einzelmaßnahme, Luftdichtheitsprüfung als mögliche "Umfeldmaßnahme" zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der luftdichten Gebäudehülle.

Hierbei sind wir als auf Blower-Door-Tests spezialisiertes Ingenieurbüro sogenannte "Dritte", die Sie laut "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" der BEG-Förderung neben der Energieeffizienz-Expertin bzw. dem -Experten mit der Durchführung von förderfähigen Fachplanungs- und baubegleitenden Leistungen zusätzlich beauftragen können.

Die von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Expertin bzw. der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte muss für die Förderung der Kosten für den Blower-Door-Test im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lediglich unsere Leistung auf Plausibilität und sachliche Richtigkeit überprüfen und dies in ihren / seinen Unterlagen entsprechend dokumentieren.