Gesetzliche Verpflichtung zum Energieaudit
Das "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)" verpflichtet gemäß §§ 8 ff. alle Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission sind, außer wenn sie ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) eingerichtet haben.
Auch Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt, sind von der Auditpflicht ausgenommen. Sie können auf Wunsch dennoch ein Energieaudit durchführen lassen und dafür staatliche Förderung in Anspruch nehmen -> siehe Energieberatung im Mittelstand.
Umfang des Energieaudits
Im Rahmen des Energieaudits §§ 8 ff. EDL-G / DIN EN 16247 betrachten wir mindestens 90% der gesamten Energienutzung im Unternehmen im Detail. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Auswertung der Energienutzung erarbeiten wir wirtschaftlich interessante Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung von erneuerbarer Energien. Das Energieaudit erstreckt sich gemäß DIN EN 16247-1 über:
- die Gebäude des Unternehmens (z.B. Bürogebäude, Produktionshallen usw.),
- die energienutzenden Prozesse im Unternehmen (z.B. wesentliche Stromverbraucher, Anlagen mit Wärmebedarf / Abwärme usw.) und
- den Bereich Transport (firmeneigene LKW / PKW, je nach Unternehmensart).
Das Energieaudit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern bietet praktische Unterstützung für die Energiewende im Unternehmen und damit einen Beitrag für den erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens in der Zukunft!
Beispiele zu möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung finden Sie in folgendem pdf zur Energie- und Kosteneinsparung in Industrie und Gewerbe: (404 kB)
Ausschreibung des Energieaudits
Um Ihnen die Vorbereitung des Energieaudits Ihres Unternehmen zu erleichtern, haben wir Ihnen einen Ausschreibungstext vorbereitet, wahlweise in zwei verschiedenen Formaten:
- Ausschreibungstext Energieaudit als PDF-Dokument (70 kB),
- Ausschreibungstext Energieaudit als AVAPLAN Leistungsverzeichnis aslv (5 kB)
Ihre Anfrage zum Energieaudit Ihres Unternehmens
Wir führen Energieaudits in Unternehmen nach §§ 8 ff. EDL-G / DIN EN 16247 durch und freuen uns auf Ihre Anfrage!
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter