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Neumarkt in der Oberpfalz | Bayern

 

Gesetzliche Verpflichtung zum Energieaudit

Das "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)" verpflichtet gemäß §§ 8 ff. alle Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission sind, außer wenn sie ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) eingerichtet haben.

Auch Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt, sind von der Auditpflicht ausgenommen. Sie können auf Wunsch dennoch ein Energieaudit durchführen lassen und dafür staatliche Förderung in Anspruch nehmen -> siehe Energieberatung im Mittelstand.

 

Umfang des Energieaudits

Im Rahmen des Energieaudits §§ 8 ff. EDL-G / DIN EN 16247 betrachten wir mindestens 90% der gesamten Energienutzung im Unternehmen im Detail. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Auswertung der Energienutzung erarbeiten wir wirtschaftlich interessante Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung von erneuerbarer Energien. Das Energieaudit erstreckt sich gemäß DIN EN 16247-1 über:

  • die Gebäude des Unternehmens (z.B. Bürogebäude, Produktionshallen usw.),
  • die energienutzenden Prozesse im Unternehmen (z.B. wesentliche Stromverbraucher, Anlagen mit Wärmebedarf / Abwärme usw.) und
  • den Bereich Transport (firmeneigene LKW / PKW, je nach Unternehmensart).

Das Energieaudit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern bietet praktische Unterstützung für die Energiewende im Unternehmen und damit einen Beitrag für den erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens in der Zukunft!

Beispiele zu möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung finden Sie in folgendem pdf zur Energie- und Kosteneinsparung in Industrie und Gewerbe: (404 kB)


Ausschreibung des Energieaudits

Um Ihnen die Vorbereitung des Energieaudits Ihres Unternehmen zu erleichtern, haben wir Ihnen einen Ausschreibungstext vorbereitet, wahlweise in zwei verschiedenen Formaten:

 


Ihre Anfrage zum Energieaudit Ihres Unternehmens

Wir führen Energieaudits in Unternehmen nach §§ 8 ff. EDL-G / DIN EN 16247 durch und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot nach Zeitaufwand mit unserem Stundensatz sowie Nebenkosten für Ihr Energieaudit.

 

Tipps für Unternehmen zu Energieeffizienz und erneuerbare Energie

Photovoltaikanlagen auf Flachdächern - wir prüfen vor der Installation von PV-Anlagen, ob der klimabedingte Feuchteschutz für die jeweilige Dachkonstruktion noch gegeben ist

Aufgeständerte Photovoltaikanlage auf einem bekiesten FlachdachViele Unternehmen haben große Flachdachflächen zur Verfügung, die sich bestens zur Erzeugung von Strom mit Photovoltaikanlagen eignen und einen großen Teil des Strombedarfs des Unternehmens abdecken können.

Für die meisten Flachdächer ist die Verschattung durch eine installierte Photovoltaikanlage und die dadurch erhöhte Feuchtigkeit in Teilen der Konstruktion in der Regel kein Problem.

Insbesondere für Flachdachkonstruktionen mit Bauteilen aus Holz oder Holzwerkstoffen zwischen stark diffusionshemmenden Schichten kann jedoch die Verschattung durch Photovoltaikanlagen den klimabedingten Feuchteschutz in Gefahr bringen - im Extremfall es kann zum "selbstkompostierenden Flachdach" kommen. Bei einem solchen Dach sollte vor der Installation einer Photovoltaikanlage geprüft werden, ob die Verschattung durch die Anlage nicht zu einem Feuchteschaden führen könnte. Den dafür nötigen Nachweis des klimabedingten Feuchteschutzes nach DIN 4108-3 erstellen wir durch eine sogenannte hygrothermische Simulation der Dachkonstruktion mit der Software WUFI.

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