Änderung des Förderprogramms für die Energieberatung im Mittelstand zum 01.01.2021
Zum 1. Januar diesen Jahres wurde die bisherige "Energieberatung im Mittelstand" in das BAFA-Förderprogramm "Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" integriert als "Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247".
Der neue Name des Förderprogramm kann für manche eventuell irritierend sein. Inhaltlich hat sich die bisherige "Energieberatung im Mittelstand" bzw. zuletzt die "Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand" jedoch schon immer an das Energieaudit nach DIN EN 16247 angelehnt. Insofern bleibt die bisherige Vorgehensweise der Energieberatung nach DIN EN 16247 gleich.
Antragsberechtigte für die "Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247"
1. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe KMU-Handbuch der Europäischen Union.
2.
- Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
- Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
- Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- Kultureinrichtungen
3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt, die also aufgrund der Höhe des Energieverbrauchs von der gesetzlichen Pflicht zum Energieaudit befreit sind.
Zuschusshöhe im Energieberatungsmodul "Energieaudit DIN EN 16247"
Übersteigen die jährlichen Energiekosten des Antragstellers 10.000 € (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 €.
Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 € (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 €.
Die Förderung kann nicht nur einmalig in Anspruch werden, sondern ist alle 48 Monate erneut möglich!
Umfang der "Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247"
Die geförderte Energieberatung ist, wie oben bereits erwähnt, inhaltlich mit dem Energieaudit gemäß DIN EN 16247 identisch. Wir betrachten auch hier im Zug der Energieberatung mindestens 90% der gesamten Energienutzung im Unternehmen im Detail. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Auswertung der Energienutzung erarbeiten wir wirtschaftlich interessante Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung von erneuerbarer Energien. Die Energieberatung erstreckt sich über:
- die Gebäude des Unternehmens (z.B. Bürogebäude, Produktionshallen usw.),
- die energienutzenden Prozesse im Unternehmen (z.B. wesentliche Stromverbraucher, Anlagen mit Wärmebedarf / Abwärme usw.) und
- den Bereich Transport (firmeneigene LKW / PKW, je nach Unternehmensart).
Oft lassen sich mit geringen finanziellen Mitteln erhebliche Effizienzsteigerungen erreichen und durch verminderten Energiebedarf Kosten- und Wettbewerbsvorteile erzielen. Mit dieser Energieberatung bieten wir praktische Unterstützung für die Energiewende im Unternehmen und damit einen Beitrag für den erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens in der Zukunft!
Beispiele zu möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung finden Sie in folgendem pdf zur Energie- und Kosteneinsparung in Industrie und Gewerbe: (404 kB)
Weitere Informationen zur staatlich geförderten "Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247" finden Sie auf der betreffenden Internetseite des BAFA.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!