Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft verlangt für die Förderung von Maßnahmen zur Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) die Erstellung eines Einsparkonzeptes. Die Förderrichtlinie des Förderprogramms versteht unter dem Einsparkonzept die Darstellung des geplanten Vorhabens, welche umfasst:
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sowohl die fachliche qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation und der geplanten Maßnahmen
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als auch die Berechnung des Energie- und Ressourcenbedarfs vor und nach Umsetzung der Maßnahme
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sowie der erwarteten Endenergie-, Ressourcen- und Treibhausgas-Einsparungen.
Das Einsparkonzept ist durch einen Energieberater wie unser Büro zu erstellen. Der Energieberater muss auf der EnergieeffizienzExpertenliste in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude – Anlagen und Systeme – Energieberatung DIN 16247 (Energieaudit)“ gelistet sein. Der Energieberater kann die Umsetzung der Maßnahme begleiten, darf diese aber technisch nicht umsetzen.
Die Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts zählen direkt zu den förderfähigen Kosten der geplanten Maßnahme. Je nach Vorhaben liegt die Förderung bei bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20 Millionen Euro!
Wir erstellen Einsparkonzepte für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Für Ihren Auftrag haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet: