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Neumarkt in der Oberpfalz | Bayern

 

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft verlangt für die Förderung von Maßnahmen zur Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) die Erstellung eines Einsparkonzeptes. Die Richtlinie des Förderprogramms versteht darunter die Darstellung des geplanten Vorhabens. welche umfasst:

  • sowohl die fachliche qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation und der geplanten Maßnahmen

  • als auch die Berechnung des Energie- und Ressourcenbedarfs vor und nach Umsetzung der Maßnahme

  • sowie der erwarteten Endenergie-, Ressourcen- und CO2-Einsparungen.

Das Einsparkonzept ist durch einen Energieberater zu erstellen, der vom BAFA für das Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ (Energieaudit) gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systemen zugelassen ist. Der Energieberater kann die Umsetzung der Maßnahme begleiten, diese aber nicht selbst technisch umsetzen. Die Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts zählen zu den förderfähigen Kosten der geplanten Maßnahme.

Die Erstellung eines Einsparkonzeptes ist auch unternehmensintern ohne Beteiligung eines zugelassenen Energieberaters zulässig, sofern das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS verfügt.

Weiter ist ein Einsparkonzept für mindestens ein investives Vorhaben nach der Richtlinie „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“, das einen bedeutenden Anteil zur Erreichung des CO2-Ziels beiträgt.

Soll für ein Unternehmen ein gefördertes Transformationskonzept (Modul 5) erstellt werden, ist die Erstellung eines Einsparkonzeptes notwendig für mindestens ein investives Vorhaben nach der Richtlinie „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Maßnahmen zur Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen“ welches einen bedeutenden Anteil zur Erreichung des CO2-Ziels beiträgt.

Wir erstellen Einsparkonzepte für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Für Ihren Auftrag haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet:

https://ibburkhardt.de/dokumente/Auftrag_Einsparkonzept_fuer_die_Bundesfoerderung_fuer_Energie-_und_Ressourceneffizienz_in_der_Wirtschaft.pdf
Auftragsformular für die Erstellung eines Einsparkonzeptes für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (PDF)

Tipps für Unternehmen zu Energieeffizienz und erneuerbare Energie

Photovoltaikanlagen auf Flachdächern - wir prüfen vor der Installation von PV-Anlagen, ob der klimabedingte Feuchteschutz für die jeweilige Dachkonstruktion noch gegeben ist

Aufgeständerte Photovoltaikanlage auf einem bekiesten FlachdachViele Unternehmen haben große Flachdachflächen zur Verfügung, die sich bestens zur Erzeugung von Strom mit Photovoltaikanlagen eignen und einen großen Teil des Strombedarfs des Unternehmens abdecken können.

Für die meisten Flachdächer ist die Verschattung durch eine installierte Photovoltaikanlage und die dadurch erhöhte Feuchtigkeit in Teilen der Konstruktion in der Regel kein Problem.

Insbesondere für Flachdachkonstruktionen mit Bauteilen aus Holz oder Holzwerkstoffen zwischen stark diffusionshemmenden Schichten kann jedoch die Verschattung durch Photovoltaikanlagen den klimabedingten Feuchteschutz in Gefahr bringen - im Extremfall es kann zum "selbstkompostierenden Flachdach" kommen. Bei einem solchen Dach sollte vor der Installation einer Photovoltaikanlage geprüft werden, ob die Verschattung durch die Anlage nicht zu einem Feuchteschaden führen könnte. Den dafür nötigen Nachweis des klimabedingten Feuchteschutzes nach DIN 4108-3 erstellen wir durch eine sogenannte hygrothermische Simulation der Dachkonstruktion mit der Software WUFI.

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