Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft verlangt für die Förderung von Maßnahmen zur Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) die Erstellung eines Einsparkonzeptes.
Die Förderrichtlinie des Förderprogramms versteht unter dem Einsparkonzept die Darstellung
des geplanten Vorhabens. Diese Darstellung umfasst:
- eine qualitative und quantitative Beschreibung
- der Ausgangssituation und
- der geplanten Maßnahme
- die Berechnung des Energie- und Ressourcenbedarfs vor und nach Umsetzung der Maßnahme sowie
- die zu erwartenden Endenergie-, Ressourcen- und Treibhausgas-Einsparungen.
Weitere Informationen finden Sie gerne in unserem PDF-Dokument hierzu:





Viele Unternehmen haben große Flachdachflächen zur Verfügung, die sich bestens zur Erzeugung von Strom mit Photovoltaikanlagen eignen und einen großen Teil des Strombedarfs des Unternehmens abdecken können.