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Neumarkt in der Oberpfalz | Bayern

 

Für gewerblich genutzte Gebäude hat der Nutzer als Arbeitgeber die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes zu beachten. Hierzu gehört unter anderem gesundheitlich zuträgliche Raumluft. Die Regeln des Arbeitsschutzes gelten als erfüllt, wenn die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erfüllt sind. Für die Lüftung von Arbeitsräumen ist dies die ASR A3.6. Diese schreibt für Arbeitsräume Mindestluftströme für die mechanische Lüftung bzw. Mindestöffnungsquerschnitte für die Fensterlüftung vor. Zusätzlich ist die ASR A4.1 relevant für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen sowie von Waschgelegenheiten in Arbeitsstätten, die den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Weiterhin die ASR A4.2 für Pausen- und Bereitschaftsräume.

Für die Realisierung von Effizienzgebäuden fordert die KfW gemäß FAQ in den Förderprogrammen BEG NWG und BEG KFN, also für Neubau und Sanierung, explizit die Erstellung eines Lüftungskonzeptes.

Bei der Erstellung eines Lüftungskonzeptes für ein Nichtwohngebäude:

  • bestimmen wir die notwendigen Außenluftvolumenströme nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 bzw. DIN EN 16798-1,

  • beschreiben wir, wie der Außenluftvolumenstrom im Objekt sichergestellt werden kann bzw. wird:

    • durch freie Lüftung gemäß den Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 Tabelle 3, ASR A4.1 und ASR A4.2 oder

    • durch eine mögliche anlagentechnische Lösung / raumlufttechnischen Anlage gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 und DIN EN 16798-3 sowie der ASR A4.1 und der ASR A4.2. Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes umfasst jedoch noch keine konkrete Planung einer Anlage.

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an unserer E-Mail-Adresse  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit den folgenden Unterlagen:

  • Bauplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Fensterpläne) digital (z.B. im pdf-Format).
  • Angaben zur Lüftung: Fensterlüftung / mechanische Abluft / Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, sofern die Konzeption hierzu bereits vorhanden ist. Ggf. Angabe der vorgesehenen / realisierten Luftvolumenströme pro Raum.
  • Energiebedarfsberechnung gemäß DIN V 18599, sofern bereits vorhanden.

Sie bekommen von uns gerne per E-Mail ein kostenloses und unverbindliches Angebot über die Erstellung des Lüftungskonzeptes für Ihr Bauvorhaben.

Für die Erstellung eines Lüftungskonzeptes müssen wir gewöhnlich nicht vor Ort kommen. Gerne können wir Ihnen daher diese Leistung deutschlandweit anbieten.