Wir führen Messungen an Lüftungsanlagen durch gemäß den Normen:
- DIN EN ISO 5802; Industrieventilatoren - Leistungsmessung im Einbauzustand,
- VDI 2044; Abnahme- und Leistungsversuche an Ventilatoren,
- DIN EN 12599; Lüftung von Gebäuden - Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen,
- DIN EN 308; Wärmeaustauscher - Prüfverfahren zur Bestimmung der Leistungskriterien von Luft/Luft und Luft/Abgas-Wärmerückgewinnungsanlagen.
Mögliche von uns vor Ort im eingebautem Zustand zu messende Größen:
- Lufttemperatur,
- Luftfeuchte,
- statische Druckerhöhung des Ventilators,
- elektrische Leistungsaufnahme des Ventilators,
- Ventilatordrehzahl,
- Luftvolumenstrom,
- trockene Rückwärmzahl / trockener Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung.
Spezialfall: Messungen an Lüftungsanlagen von Laborräumen
Die Laborrichtlinien (siehe DGUV Information 213-850) schreiben für Laborräume einen Luftwechsel von 25 m³/h pro Quadratmeter Nutzfläche vor. Bei Ansatz einer Raumhöhe von 3 Metern ergibt sich daraus ein achtfacher Luftwechsel pro Stunde. Gemäß §7 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung ist der für Laborräume geforderte Luftwechsel regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre zu überprüfen.
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Überprüfung des Luftwechsels eines Laborraums messen wir:
- die Zu- und Abluftvolumenströme der Lüftungsanlage (gemäß DIN EN 12599, in der Regel Messverfahren Kanalmessung oder Trichtermessung) – aus unseren Messwerten und der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Nutzfläche berechnen wir dann den erzielten spezifischen Luftwechsel,
- und zusätzlich die Raumdruckdifferenz(en) zwischen dem Laborraum und dem angrenzenden Raum bzw. den angrenzenden Räumen.
Liegt der von uns ermittelte Luftwechsel für einen Laborraum bei mindestens 25 m³/h pro Quadratmeter Nutzfläche, bescheinigen wir die Einhaltung der Vorschrift.
Doch auch falls unsere Messungen der Zu- und Abluftvolumenströme eines Labors ergeben sollten, dass der vorhandene Luftwechsel geringer ist als 25 m³/h pro Quadratmeter Nutzfläche – beispielsweise bei einem älteren Labor oder seit dem Bau des Gebäudes erfolgter Änderung der Nutzung und / oder der Lüftungsanlage – sind unsere Messergebnisse eine wertvolle Arbeitshilfe. Der Betreiber des Labors kann auf der Grundlage des von uns ermittelten vorhandenen Luftwechsels die zulässige Menge von beispielsweise brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen bestimmen, mit denen im betreffenden Labor gearbeitet werden kann. Eine solche Nutzungseinschränkungen eines Laborraums ist zu dokumentieren und vom Betreiber jedem – auch nachfolgenden – Verantwortlichen bekannt zu geben. Ein Laborraum mit während der Arbeitszeit nach unten abweichendem Luftwechsel muss gemäß den Laborrichtlinien am Eingang mit „Achtung: Reduzierter Luftwechsel!“ gekennzeichnet werden.